Beantragung eines Prüfausweises
Voraussetzungen :
- Antragstellung beim KSB (Der Antrag ist hier und unter Download/Formulare zu finden)
Mitgliedschaft in einem Sportverein
Mindestalter 18 Jahre
Sportabzeichen (möglichst nicht älter als ein Jahr)
die persönliche Eignung wird vom Vereinsvorsitzenden durch Unterschrift und ggf. Stempel auf dem Antrag bestätigt
ein bzw. mehrere Nachweise für die fachliche Eignung:- Fach-Übungsleiter und Trainer in der entsprechenden Sportart
- Regelkundige, wie z.B. Kampfrichter in ihrer Sportart
- Sportlehrer für Sportarten im Studium
- Einweisung durch den Sportabzeichen-Beauftragten im KSB
- Vorlage entsprechender Kenntnisse (z.B. Inlineskating: praktischer und theoretischer Teil)
- Prüfung im Einzelfall (z.B.: der Kreiskampfrichterwart bestätigt entsprechende Regelkunde)
Vereinfachtes Verfahren der Prüfausweisverlängerung:
formlose Info an Nicole Schuback bis zum 15.01.d.J.
per - Telefon - Fax - eMail - Brief mit Angabe von:
- Adresse
- Telefon-Nr
- ggf. eMail-Adresse
- ggf. Fax
- (Übersendung des Ausweises nicht erforderlich!) => ohne diese Angaben KEINE vereinfachte Verlängerung !!!!!
Rückgabe des Ausweises kann bis zur SpAbz-Prüfertagung erfolgen. Bei Rückgabe nach der Prüfertagung => ggf. Neuantrag!!! Rückgabe MUSS bei Beendigung der Prüfertätigkeit erfolgen!
Ehrungsmodus:
Die Prüfer/-innen erhalten nach 20, 30, 40 bzw. 50 Jahrenehrenamtlicher Tätigkeit eine Urkunde des
LSB Niedersachsen:
Nach 20 Jahren Prüfertätigkeit: Bronze
Nach 30 Jahren Prüfertätigkeit: Silber
Nach 40 Jahren Prüfertätigkeit: Gold
Nach 50 Jahren Prüfertätigkeit: Gold 50
